Abgeschickt von Wilhelm Hartmann am 04 Maerz, 2004 um 15:42:43
An alle Rechtsanwälte der Bürgerinitiative:
Als im Kreistag Lüneburg 2003 die Entscheidug für oder gegen eine A39 anstand, war eine Karte mit der "H-Version" Grundlage, in der nur eine östliche Anbindung an Lüneburg als Grobkorridor eingezeichnet war.( vgl. Karte unter downloads bei "Lebensberg.de") Dies war zumindest eine Täuschung der Kreistagsmitglieder aus dem Westen Lüneburgs. Frage: Kann man das rechtlich anfechten und dieses Abstimmungsergebnis widerrufen?