Abgeschickt von Hermann Thiele am 07 Mai, 2004 um 15:21:06:
Hallo liebe Interessierte,
folgenden Beitrag habe ich zu den medizinischen Auswirkungen chronischer Lärmbelastung gefunden (s. http://www.fluglaerm.de/hahn/oeffent/zeitungsartikel/herzheute0403.html):
Schon seit langem weiß man durch Experimente, dass Lärm Stressreaktionen auslöst. Der Körper schüttet dann Stresshormone wie z.B. Cortisol aus, die Blutdruck und Blutfette erhöhen. Auf Dauer können diese Risikofaktoren zu koronarer Herzkrankheit und damit auch zum Herzinfarkt führen. Im Februar 2002 hat das Umweltbundesamt eine Studie veröffentlicht, die diesen Zusammenhang überprüft: Epidemiologische Untersuchung zum Einfluss von Lärmstress auf das Immunsystem und die Entstehung von Arteriosklerose. Es handelt sich dabei um eine Bevölkerungsstudie in Berlin, die das Robert-Koch-Institut zusammen mit dem Gesundheitsamt Spandau durchgeführt hat. Diese Längsschnittuntersuchung wurde 1982 begonnen. Sie gibt den Teilnehmern die Möglichkeit, ihren Gesundheitszustand über Jahre hinweg zu verfolgen, gravierende Veränderungen - möglicherweise schon im Frühstadium - zu erkennen und der ärztlichen Behandlung zuzuführen. Die lange Laufzeit der Studie bot eine einzigartige Möglichkeit, den Zusammenhang von Erkrankungen und chronischer Belastung durch Verkehrslärm zu analysieren. Dafür standen 1718 Studienteilnehmer zur Verfügung, deren Lärmbelastung subjektiv erfragt und objektiv erhoben wurde.
Die Studie zeigte, dass Lärm einen erheblichen Einfluss auf einen behandlungsbedürftigen Bluthochdruck hat. Von den Studienteilnehmern, die in Straßen mit einer nächtlichen Lärmbelastung von 50-55 dBA wohnten, hatten 60% mehr einen behandlungsbedürftigen Bluthochdruck als in Wohnungen mit einer Lärmbelastung unter 50 dBA. Bei einer Lärmbelastung über 55 dBA betrug die Zunahme sogar 90 %.
Wurden die Teilnehmer, die bei offenem Fenster schliefen, gesondert betrachtet, ergab sich beim Vergleich eines Außenpegels unter 50 dBA mit einem Pegel von Über 55 dBA sogar eine Zunahme um das Sechsfache. Damit zeigt diese Studie deutliche Dosis-Wirkungsbeziehungen. Das heißt: je mehr Lärm, desto häufiger die Behandlungsnotwendigkeit wegen hohen Blutdrucks. Für die Kausalität dieses Zusammenhangs zwischen Stärke des Lärms und Ausmaß der Schädigung ist dies ein wichtiges Indiz.
Andererseits fand sich kein eindeutiger Zusammenhang zwischen Häufigkeit des Bluthochdrucks und der Lärmbelastung während des Tages und auch keine Beziehung zu der Stärke der subjektiv empfundenen Lärmbelästigung. Es folgt daraus, dass die Regulation des Herz-Kreislaufsystemes besonders durch Nachtlärrn beeinträchtigt wird, und dass diese Beeinträchtigung auch diejenigen treffen kann, die sich durch den Lärm nicht gestört fühlen.
Die Grenze zur nachweisbaren Schädigung scheint etwa bei 50 dBA Straßenverkehrslärm außen zu liegen. Um vor einer Schädigung geschützt zu sein, dürfte also ein Außenpegel von 45 dBA keinesfalls überschritten werden.
Bedenkt man, dass Fluglärm gegenüber Straßenlärm nach internationaler Übereinstimmung gegenüber Verkehrslärm mit einem Malus von 5 dBA zu versehen ist, so liegt die Grenze für Fluglärm bei 40 dBA außen. Diese Grenze deckt sich gut mit internationalen Empfehlungen und mit der von fast allen deutschen Lärmwirkungsforschern in der Stellungnahme von Neufahrn abgegebenen Entschließung, wonach der nächtliche Fluglärm 45 dBA außen nicht überschreiten darf. Bei ihnen in Neu-Isenburg dürfte der Fluglärm bei ungefähr 55 dBA liegen. So ist es durchaus möglich, dass Ihr hoher Blutdruck mit dem steigenden Fluglärm zusammenhängt.
Prof. Dr. med. Martin Kaltenbach
(Herz Heute, Zeitschrift der Deutschen Herzstiftung Ausgabe 04/2003)
Herr Prof. Dr. Kaltenbach schreibt u.a.: "Um vor einer Schädigung geschützt zu sein, dürfte also ein Außenpegel von 45 dBA keinesfalls überschritten werden."
Wenn man zu diesem Wert die Funktion der Verlärmung in Abhängigkeit von der Entfernung zu einer Strasse hinzuzieht (s. http://www.comlink.apc.org/bund/kg/uelzen/a39_neu-ausbau.html), erkennt man, dass die Lärmschwelle von 45 dBA erst ab einer Entfernung von ca. 1000 m unterschritten wird.
Dies bedeutet für die A39, dass überall, wo sich die A39 auf unter 1000 m den Siedlungen nähert, Lärmschutzmassnahmen erforderlich sind.
Viele Grüsse
Hermann