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Regierungsvertretung LG leitet Raumordnungsverfahren für A 39 ein |
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Vorzugsvariante für die Trassenführung zwischen Wolfsburg und Lüneburg vorgestellt
Nachdem die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Lüneburg die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren für den Bau der A 39 von Lüneburg nach Wolfsburg vorgelegt hat, hat jetzt das Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Referatsteil 303 in der Regierungsvertretung Lüneburg) das Raumordnungsverfahren für die geplante Autobahn A 39 von Lüneburg bis Wolfsburg eingeleitet. Gegenstand der Planung der A 39 ist der Abschnitt der Bundesautobahn von der bestehenden A 39 bei Wolfsburg bis zur Anbindung an die A 250 im Raum Lüneburg. Zusätzlich ist die Schaffung einer leistungsfähigen Bundesstraße zwischen der A 14 in Sachsen-Anhalt und der A 39 im Zuge der B 190n geplant (Querspange).
Aus Sicht der Straßenbauverwaltung stellt sich unter Berücksichtigung der Ergebnisse aller Gutachten im Rahmen einer gesamtplanerischen Abwägung die im Folgenden beschriebene und in der Anlage dargestellte Variante als Vorzugsvariante dar
Die Informationen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr finden Sie unter:
www.strassenbau.niedersachsen.de
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