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11.08.10 - 18:00 Uhr
Umweltverein Gellersen e. V.
Landwirtschaftsgutachten zur Planung der A 39 PDF Drucken E-Mail
Wir listen hier Aspekte, Hinweise und Fragen auf, die wir vor dem Hintergrund negativer Erfahrungen von Berufskollegen bei anderen Autobahnplanungen für besonders wichtig halten:
 
Wie und wann werden für jede Gemeinde und jeden Betrieb die möglichen Flächenverluste abgeschätzt:
a. durch die bebaute Fläche (Autobahn, Abfahrten, Zuwegungen, neue Straßen, etc.) in Höhe von 5 oder mehr ha je km Autobahn (insgesamt also über 600 ha)
b. durch Umfang, Art und Ausgestaltung von naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (die z.T. auch weit entfernt von der A 39-Trasse durchgeführt werden könnten)?

Ist ein Faktor zwischen unmittelbar bebauter Fläche und zugeordneten naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzflächen von 2 oder 3 oder mehr realistisch? Kämen dann ggf. zusätzliche Flächenverluste in Höhe von 10, 15 oder mehr ha je km A 39 auf die Landwirtschaft zu?
Das wären dann insgesamt 1.800 bis 2.400 Hektar!
Welche Art von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind zu erwarten?

Welche Flächenverluste sind für einzelne Landwirte zu erwarten?

Wann, durch wen und ggf. zu welchen Preisen werden Flächen aufgekauft und ggf. enteignet?
Welche Kaufpreise wären zu erwarten? Wie wären diese zu versteuern?
Welche Entschädigungen und welche Rechte gelten für Pächter?
 Welche Auswirkungen auf das jeweils regionale Pacht- und Kaufpreisniveau sind zu erwarten?
Gibt es genügend Ersatzland? Passen die Flächen für die jeweiligen Anbauprogramme, z. B. für Sonderkulturbetriebe oder  für Ökobetriebe, deren Flächen ja mehrere Jahre umgestellt sein müssen?
Wie lange wird man auf mögliches Ersatzland warten müssen?

Wie wird es zu bezahlen sein?
Welche Entfernungen sind zumutbar, werden diese Zusatzwege entgolten? 

Welche Rolle spielt das Schutzgut „natürliche Fruchtbarkeit der Böden“ bei der Entscheidung über die Trassenführung?

Wie wird dieser gesetzlich vorgeschriebene Aspekt der Umweltverträglichkeits-prüfung bei der Trassenauswahl und der Trassenführung wirklich beachtet?<!--[if !supportLineBreakNewLine]-->
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Werden für jede Gemeinde die möglichen Zerschneidungswirkungen auf den Flächen geschätzt und Umfang sowie Kosten des notwendigen Ersatzflächen-Managements?
Welche Folgen für eine rationelle Bewirtschaftung und mögliche verhinderte Erweiterungsinvestitionen wären zu erwarten?
Würden neugeschaffene Flächenarrondierungen von den Landwirten mit-bezahlt werden müssen? Wie würden Aufwendungen für den Umbau und die Anpassung von Kapazitäten (Maschinen, Ställe, Gebäude, Organisation) bewertet und entgolten?
Würden (wo) Flurbereinigungen angeordnet werden, um alle Landwirte an den Flächenverlusten zu beteiligen?
Welche Kosten bedeuten diese Maßnahmen für den Landwirt (Eigentümer und Pächter), ggf. auch für zwangsweise herangezogene „unbeteiligte Landwirte“ ?
Welche Zugangswege/Durchfahrten/ Brücken zwischen Flächen beiderseits der A 39 werden gefordert, in welchem Zuschnitt und in welcher Ausgestaltung für Maschinen und Tiere?
Gibt es Entschädigungen (wie hoch, wie lange) für längere Wege?
Wie werden Zerschneidungs- und Abtrennungswirkungen z.B. in Maschinengemeinschaften, Kooperationen und GbRs oder bei Viehtrieb oder Reitwegenetzen erfasst und bewertet?
Welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind außer für Versiegelung noch für Zerschneidung und Landschaftsbild zu erwarten, welche Folgen werden sie für die Landwirtschaft und andere Nutzer haben?

Wie sind evt. Zahlungen zu versteuern?

Werden parallel mit dem Bau der Autobahn auch andere Infrastrukturmaßnahmen durchgeführt, z.B. Verlegung von Versorgungsleitungen, neue Zufahrts- oder Ersatzstraßen, Wirtschaftswege, Reitwege, neue Gräben, Abwasser-, Beregnungs- und andere Leitungen?

Von wem würden diese zu bezahlen sein?

Welche stofflichen Belastungen sind auf den Flächen entlang der Autobahn zu erwarten, wie werden diese bewertet und entschädigt?

Wie sind Schäden von Landwirten zu berücksichtigen, die in der Planungsphase in einem der Korridore oder sogar auf einer geplanten Trasse liegen und von daher (als vermutlich Verdrängte) für viele Verpächter jahre- oder sogar jahrzehntelang keine Verhandlungspartner mehr sind?

Wie wird die Investitionsunsicherheit bewertet und wie Verluste durch zurückgestellte Investitionen?

Wie werden Aufwendungen berücksichtigt, die daraus entstehen, dass Landwirte bestimmte Verpflichtungen im Rahmen der Agrarreform oder gegenüber Handelspartnern nicht mehr erfüllen können?

Wie wird Schäden während der Bauarbeiten und durch diese vorgebeugt, wie werden diese entschädigt?

Beispiele: Nutzung zusätzlicher Flächen, Schäden auf Kulturflächen, Versperren der Wege für Maschinen, Milchabholung, etc., Unterbrechung von Beregnungsleitungen (u.U. über mehrere Wochen in der Hauptberegnungszeit?).

Welche Verkehrsbeeinträchtigungen durch den Baustellenverkehr sind zu erwarten?

Wie werden Einbußen bei Direktvermarktung, Produktimage, touristischer Attraktivität, Wohnwert, Immobilienwert, Jagd, Fischerei, Reitsport, Sport, etc. vermieden, erfasst und entschädigt?

Wie wird dem sinkenden Wert der Immobilien und der Beleihungswerte (Basel II) Rechnung getragen?

Wie wird die Tatsache berücksichtigt, dass entlang von Autobahnen durchweg bestimmte Formen von Kriminalität steigen und zusätzliche Sicherungsaufwendungen erforderlich sind?

Wie schnell und von wem würden alle diese Schäden reguliert?
Gibt es Einspruch- und Widerspruchsmöglichkeiten?
Welche Kosten kämen ggf. bei Einsprüchen oder Klagen auf Betroffene zu? Wie werden die erheblichen Zeitaufwendungen der betroffenen Landwirte berücksichtigt und entgolten?
Wie wird vorgebeugt, dass die privatrechtlichen Realisierungsgesellschaften im möglichen Konkursfalle nicht als Zahlungspflichtige ausfallen?


Welche sogenannte „Positivwirkungen“ der A 39 müssten sich Landwirte ggf. dabei sogar gegenrechnen lassen  bzw. welche müssten sogar bezahlt werden?

Hat die Landwirtschaftskammer sich bei der Auftragsannahme die Freiheit und die Option gesichert, aus landwirtschaftlicher Sicht auch gegen jegliche Autobahnkorridore zu plädieren?

Erstreckt sich ihr Auftrag auch auf die Frage, welche geringeren Folgen ein Ausbau vorhandener Verkehrswege hätte?
Hat sich die Kammer verpflichtet, eine Trasse relativ positiv zu bewerten?
Wie ist der Gutachten-Auftrag formuliert?

Versteht sich die Landwirtschaftskammer hier als Vertretung der Interessen der Landwirte oder als beteiligte Behörde zur Umsetzung der Realisierung der A 39 ?

Welche Institutionen, Quellen, Informationen und Informanten wollen die Gutachter wann hinzuziehen? Gibt es vor Abgabe des Gutachtens einen abschließenden Abstimmungs- und Diskussionstermin mit den Beteiligten? 

Gibt es einen kompetenten und unabhängigen Beratungs- und Rechtsbeistand für betroffene Landwirte?


Wir verweisen ausdrücklich auf die Fallbeispiele und Informationen auf der Website www.keine-a39.de unter „Schutz- und Klagefond gegen die A 39“, dort unter „Informationen und Artikel“ sowie unter „Planungen und Urteile“.

Wir bitten die Gutachter, diese und andere Erfahrungen von Autobahnbau-Betroffenen zu ermitteln und zu berücksichtigen!


Schutz- und Klagefond gegen die A 39
Kontakt über:
Juliane Haufe, Haarstorf 2, 29587 Natendorf,
Tel. 05822-5195, Fax –5176, Mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können

 
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