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Ab September 2005:
das Raumordnungsverfahren Dieser
ist dann Grundlage des Raumordnungsverfahrens, das bereits verschoben
werden musste, nämlich auf die Zeit vom September 2005 bis zum Februar 2006.
Die Zuständigkeit hierfür liegt bei der Nachfolge-Fachbehörde der
aufgelösten
Bezirksregierung Lüneburg. Es geht im Verfahren darum, welche der
berücksichtigten Linienvarianten aus raumordnerischer Sicht und aus
Sicht der
Umweltverträglichkeitsprüfung am ehesten verträglich sind (oder auch
nicht). So
wird eine Vorzugsvariante ermittelt (Landesplanerische
Feststellung). Die Öffentlichkeit wird insofern beteiligt,
als die
Verfahrensunterlagen in den berührten Gemeinden einen Monat lang
ausliegen, für
eine kurzfristige Möglichkeit der Äußerung von Einwendungen und
Anregungen
(u.U. auch beim Erörterungstermin).
Die
endgültige Linienbestimmung durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Wohnungswesen (BMVBW) erfolgt dann frühestens in der Zeit vom April bis
Juni 2006.
Irgendwann ab
2006: Planfestellungsverfahren
Erst
danach kommt es zu der Feinjustierung der Autobahntrasse im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
(u. U. stückweise für A 39-Abschnitte) – erst dann werden neben den
Fachbehörden und den Trägern öffentlicher Belange auch die Bürger gehört – erst
hier eröffnen sich dann für die betroffenen Bürger die Möglichkeiten zu
Einwendungen. Allerdings liegen auch hier die sehr umfangreichen Unterlagen nur
einen Monat aus, mit einer Frist von nur 2 Wochen für Einwendungen. Danach sind
keine Einwendungen mehr möglich, nur noch Klagen. Nach dem Planfestellungsbeschluss (frühestens
2008/2010) mit Festlegung von Straßenverlauf und damit zusammenhängenden
Maßnahmen können Klagen eingereicht werden: Klagen dürfen enteignungsbedrohte
Grundeigentümer, Zusammenschlüsse, Verbände, Gemeinden und Pächter (diese
können die ganze vorherige Planung angreifen und ggf. total zu Fall bringen)
und beeinträchtigte Gemeinden, Eigentümer und Nutzer (die gegen Eingriffe in
ihr Eigentum und ihren Schutzbereich klagen können und für die Reduzierung
der Umweltbelastung) .
Unser Ziel: die A
39 verhindern
- solidarischer
Schutz aber auch im Falle einer Niederlage
Sollten
wir die A 39 wider Erwarten weder auf politischem noch auf juristischem Weg
verhindern können, wird sich der Schutz- und Klagefond für die Interessen
seiner Mitglieder beim evt. Bau der A 39 und seinen zum Teil
existenzbedrohenden Begleitumständen einsetzen.
Die Durchsicht und Prüfung der Unterlagen, die Einhaltung
der Fristen, die Formulierung von Einwendungen und Sammeleinwendungen sowie die
Unterstützung der ausgewählten Pilotkläger geschieht mit Hilfe unserer Anwälte
(und durch weitere Fachleute), die sich schon jetzt einarbeiten, den weiteren
Planungsverlauf verfolgen und ggf. auch schon Fakten und Verfahrensfehler
sichern. Die Mitglieder des Klagefonds werden regelmäßig informiert und
einbezogen, u.a. über Sprecherteam und ein Teilnehmer-Netzwerk.
Wir müssen unter Umständen mit einem lang andauernden
Widerstand rechnen. Die IHK Lüneburg prophezeit in ihrer Broschüre die
Ausführungsplanung und den Bau für die Jahre 2010 bis 2015. Der
niedersächsische Verkehrs-Staatssekretär Werren eröffnete aber kürzlich den
enttäuschten Organisatoren einer Pro-A39-Veranstaltung, er rechne frühestens in
20 Jahren mit dem Bau der A 20.
Dass auch dazu nicht kommt, dazu trägt nicht nur der
Widerstand der Bürgerinitiativen und der Einfluss der Wähler auf die
Abgeordneten bei – sondern auch die Konkurrenz der Lobby anderer
Verkehrsprojekte um die knappen Mittel des Bundesverkehrswegeplans. Daran ändern auch Mauteinnahmen und private
Finanzierungsanteile für die Autobahn nichts.
Wichtig für uns: Notfalls auch 20 Jahre solidarisch,
phantasievoll und aktiv sein, viel dabei lernen und weitergeben, auch
menschlich zusammenwachsen und gemeinsam Freude an der Arbeit haben - und dies
mit Aktionen nicht nur gegen die A 39 sondern auch für unsere Heimat und Region
verbinden!
Gegen
Autobahngläubigkeit – für Regionalentwicklung!
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