Startseite arrow Schutz- und Klagefond arrow Planungen und Urteile arrow A 39 - bisheriger und weiterer Verfahrensverlauf
Nächste Termine
11.08.10 - 18:00 Uhr
Umweltverein Gellersen e. V.
A 39 - bisheriger und weiterer Verfahrensverlauf PDF Drucken E-Mail
Beitragsinhalt
A 39 - bisheriger und weiterer Verfahrensverlauf
Seite 2
Mit der rechtzeitigen und vorausschauenden Gründung des Schutz- und Klagefonds sind wir nun - juristisch und durch unseren Zusammenhalt - gut gewappnet für das, was da an Autobahnplanung weiter auf uns zukommt:

Was bisher geschah...

Lobbyisten einiger autobahn-begünstigter Branchen, Politiker und Abgeordnete forderten seit Jahrzehnten den Bau einer „Nordlandautobahn“, die zunächst entlang der ehemaligen Grenze, dann quer über die Grenze (als Teil der X-Variante) verlaufen sollte.

Eine sehr gründliche Verkehrs-Untersuchung Nord-Ost (VUNO) hinsichtlich der miteinander verkoppelten Autobahnplanungen der A 14 (Schwerin-Magdeburg) und A 39 (Lüneburg-Wolfsburg) hatten fünf führende Forschungsinstitute bereits im Jahr 1995 (und danach nochmals 2002) vorgelegt. Sie untersuchten zahlreiche Verkehrsvarianten ohne die A 39 (mit Neubau oder Ausbau von Bundesstraßen) und mit der A 39 (mit verschiedenen Verläufen). Die Annahmen und Daten der hochoffiziellen VUNO, die finanziert wurde vom Bundesverkehrsministerium und begleitet von allen beteiligten norddeutschen Landesregierungen, sind übrigens nach wie vor aktuell und zutreffend. Sie beinhalten neben den Aspekten des zunehmenden LKW-Verkehrs (auch aus dem Osten) und des Transitverkehrs auch die verkehrlichen/wirtschaftlichen Belange unserer Region.

Ergebnisse der VUNO: Für die im Jahre 2004 in den Bundesverkehrs-wegeplan eingestellte „Hosenträgervariante“ (mit zwei parallelen Autobahnen im Abstand von nur 70 km und einer Bundesstraßen-Querspange B 190 n) kam die VUNO ausdrücklich nicht zu einer Empfehlung. Ganz im Gegenteil rangierte diese Variante weit im Hinterfeld der Bewertung. Nur zusammen kamen A 39 und A 14 ohnehin gerade so (mit dem Faktor 3,4) über das vorgeschriebene Mindest-Nutzen-Kosten-Verhältnis von 3,0 – dieses Verhältnis kann sich durch Kostensteigerungen weiter verschlechtern, zumal die geplanten Kosten von 3,9 Mio. € je km der ca. 100 km langen Strecke ganz sicher nicht ausreichen werden. Hinzu kommt, dass hier wegen des „sehr hohen Umweltrisikos“ ein besonderer naturschutzfachlicher Prüfungsauftrag nötig ist. Die Planung der A 14 eilt übrigens der Planung der A 39 um ein Jahr voraus (das Raumordnungsverfahren ist Ende 2004 abgeschlossen).  Die Durchführung der Planung und die Einstellung in den vordringlichen Bedarf des (stark unterfinanzierten) Bundesverkehrswegplans bedeutet übrigens auch noch lange nicht den Bau der A39, dafür sind extra Finanzierungsbeschlüsse erforderlich...   

Im Januar 2004 veröffentlichte das Straßenbauamt Lüneburg, das die Planung der gesamten A 39 im Auftrag bearbeitet, in der Lüneburger Landeszeitung eine Karte mit dem Suchraum, in dem u.a. mehrere mögliche grobe A39-Korridore, sogenannte „konfliktarme Bereiche“ und besondere Problembereiche enthalten sind. Diese Karte kann man auf unserer Internet-Seite www.keine-a39.de einsehen und ausdrucken, dies gilt übrigens auch für die folgenden Studien und Unterlagen.

Derzeit läuft noch die sogenannte „vorbereitende Planung"

Deren erste Stufe (Umwelt-Verträglichkeits-Studie UVS I) war schon mit der Antragskonferenz im Februar 2004 in Uelzen den Gemeinden und den „Trägern öffentlicher Belange“ (Naturschutzverbände, Landwirtschaftskammer, u.a.) vorgestellt worden. Auch wegen der kurzen Einladungsfrist nutzten nur wenige Gemeinden diese letzte Gelegenheit, noch durch Hinweise und Forderungen auf die Untersuchungs-Inhalte und -Gesichtspunkte der nun folgenden „Umweltverträglichkeits-Studie UVS II“ Einfluss zu nehmen. Allerdings taten dies viele Mitglieder von Bürgerinitiativen.

Trotz der Forderungen auf der Antragskonferenz, neben den anderen naturschutzfachlichen Schutzgütern auch das „Schutzgut Boden und Bodenfruchtbarkeit“ zu untersuchen, kamen die beauftragenden Institutionen (Bezirksregierung und Straßenbauamt Lüneburg) diesem gesetzlichen Auftrag nicht nach. Dies liegt offensichtlich daran, dass die Berücksichtigung landwirtschaftlicher Belange den Bau der A 39 wesentlich erschweren kann. So wundert es fast nicht, dass die landwirtschaftlichen Berufsvertretungen (Niedersächsisches Landvolk und Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft) bei den Veranstaltern erst in letzter Minute ihre Teilnahme an der Antragskonferenz durchsetzen konnten.  

Die UVS I beruhte auf nur sehr groben Planungsunterlagen, so waren dem Planungsbüro offenbar u.a. die Vorkommen bedrohter Tiere und Rote-Liste-Arten im Waldgebiet Süsing nicht bekannt (weshalb der Korridor anschließend erweitert und darum herum geführt wurde). Die UVS II muss nun über eine Vegetationsperiode laufen, d.h. von Anfang 2004 bis Juni 2005.

Im Rahmen der Vorplanung gibt es ferner eine eher bestätigende  „Verkehrsuntersuchung“, die vermutlich Ende Januar / Anfang Februar 2005 präsentiert wird und die bei weitem nicht die Qualität und den Umfang der VUNO erreichen wird. 

Offensichtlich unter dem Eindruck des A39-Widerstands und seiner Argumente will das Straßenbauamt nun im April zwei weitere Untersuchungen nachschieben:

  • die „raumstrukturelle Erheblichkeitsanalyse“ und
  • einen „landwirtschaftlichen Fachbeitrag“ (dieses Gutachten wird bearbeitet von den Bezirksstellen der Landwirtschaftskammer in Braunschweig und Uelzen, es ist noch keine „Betroffenheitsanalyse“).

Die Landwirte sollen durch Veranstaltungen des Landvolks im Februar beteiligt bzw. angehört werden. Der Schutz- und Klagefond, in dem sich ja gerade zu diesem Thema schon jetzt viele Landwirte organisiert haben, hat bei der Landwirtschaftskammer (Herr Goettlicher in Braunschweig und Herr von Haaren in Uelzen) seinen Anspruch auf Gespräche und Beteiligung angemeldet. Ende Januar soll ein erstes Gespräch mit dem (erweiterten) Sprecherteam des Fonds stattfinden.  Neben fachlichen Hinweisen (Flächenverluste durch Autobahn und naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen, Auswirkungen auf Pacht- und Bodenmärkte, Immobilienpreise, Zerschneidungen, Umwege, Beregnung, Flurbereinigungen, Kooperationen, usw. ...) ist die Frage zu diskutieren, ob die Landwirtschaftskammer befugt oder gut beraten ist, auch eine Bewertung der Korridore vorzunehmen und so quasi eine Auswahl zu treffen...      

Alle diese Studien sollen dem Straßenbauamt schon als Material für einen Variantenvergleich dienen, so dass vermutlich im August 2005 ein abschließender Linienentwurf erfolgt.



 
< zurück   weiter >
© 2010 Keine A39!
Joomla! is Free Software released under the GNU/GPL License.