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Seite 1 von 2 Mit der rechtzeitigen und
vorausschauenden Gründung des Schutz- und Klagefonds sind wir nun - juristisch
und durch unseren Zusammenhalt - gut gewappnet für das, was da an
Autobahnplanung weiter auf uns zukommt:
Was bisher geschah...
Lobbyisten einiger autobahn-begünstigter Branchen, Politiker und Abgeordnete
forderten seit Jahrzehnten den Bau einer „Nordlandautobahn“, die zunächst
entlang der ehemaligen Grenze, dann quer über die Grenze (als Teil der X-Variante)
verlaufen sollte.
Eine sehr gründliche Verkehrs-Untersuchung
Nord-Ost (VUNO) hinsichtlich der miteinander verkoppelten Autobahnplanungen
der A 14 (Schwerin-Magdeburg) und A 39 (Lüneburg-Wolfsburg) hatten fünf
führende Forschungsinstitute bereits im Jahr 1995 (und danach nochmals 2002)
vorgelegt. Sie untersuchten zahlreiche Verkehrsvarianten ohne die A 39 (mit
Neubau oder Ausbau von Bundesstraßen) und mit der A 39 (mit verschiedenen
Verläufen). Die Annahmen und Daten der hochoffiziellen VUNO, die finanziert
wurde vom Bundesverkehrsministerium und begleitet von allen beteiligten
norddeutschen Landesregierungen, sind übrigens nach wie vor aktuell und
zutreffend. Sie beinhalten neben den Aspekten des zunehmenden LKW-Verkehrs
(auch aus dem Osten) und des Transitverkehrs auch die
verkehrlichen/wirtschaftlichen Belange unserer Region.
Ergebnisse der VUNO: Für die im Jahre 2004 in den
Bundesverkehrs-wegeplan eingestellte „Hosenträgervariante“ (mit zwei
parallelen Autobahnen im Abstand von nur 70 km und einer
Bundesstraßen-Querspange B 190 n) kam die VUNO ausdrücklich nicht zu
einer Empfehlung. Ganz im Gegenteil rangierte diese Variante weit im Hinterfeld
der Bewertung. Nur zusammen kamen A 39 und A 14 ohnehin gerade so (mit dem
Faktor 3,4) über das vorgeschriebene Mindest-Nutzen-Kosten-Verhältnis von 3,0 –
dieses Verhältnis kann sich durch Kostensteigerungen weiter verschlechtern,
zumal die geplanten Kosten von 3,9 Mio. € je km der ca. 100 km langen Strecke
ganz sicher nicht ausreichen werden. Hinzu kommt, dass hier wegen des „sehr
hohen Umweltrisikos“ ein besonderer naturschutzfachlicher Prüfungsauftrag nötig
ist. Die Planung der A 14 eilt übrigens der Planung der A 39 um ein Jahr voraus
(das Raumordnungsverfahren ist Ende 2004 abgeschlossen). Die Durchführung der Planung und die
Einstellung in den vordringlichen Bedarf des (stark unterfinanzierten)
Bundesverkehrswegplans bedeutet übrigens auch noch lange nicht den Bau der A39,
dafür sind extra Finanzierungsbeschlüsse erforderlich...
Im Januar 2004
veröffentlichte das Straßenbauamt Lüneburg, das die Planung der gesamten A 39
im Auftrag bearbeitet, in der Lüneburger Landeszeitung eine Karte mit dem
Suchraum, in dem u.a. mehrere mögliche grobe A39-Korridore, sogenannte
„konfliktarme Bereiche“ und besondere Problembereiche enthalten sind. Diese
Karte kann man auf unserer Internet-Seite www.keine-a39.de
einsehen und ausdrucken, dies gilt übrigens auch für die folgenden Studien und
Unterlagen.
Derzeit läuft noch die sogenannte „vorbereitende
Planung"
Deren erste Stufe (Umwelt-Verträglichkeits-Studie
UVS I) war schon mit der Antragskonferenz im Februar 2004 in Uelzen den Gemeinden und
den „Trägern öffentlicher Belange“ (Naturschutzverbände, Landwirtschaftskammer,
u.a.) vorgestellt worden. Auch wegen der kurzen Einladungsfrist nutzten nur
wenige Gemeinden diese letzte Gelegenheit, noch durch Hinweise und Forderungen
auf die Untersuchungs-Inhalte und -Gesichtspunkte der nun folgenden „Umweltverträglichkeits-Studie
UVS II“ Einfluss zu nehmen. Allerdings taten
dies viele Mitglieder von Bürgerinitiativen.
Trotz der Forderungen auf
der Antragskonferenz, neben den anderen naturschutzfachlichen Schutzgütern auch
das „Schutzgut Boden und Bodenfruchtbarkeit“ zu untersuchen, kamen die
beauftragenden Institutionen (Bezirksregierung und Straßenbauamt Lüneburg)
diesem gesetzlichen Auftrag nicht nach. Dies liegt offensichtlich daran, dass
die Berücksichtigung landwirtschaftlicher Belange den Bau der A 39 wesentlich
erschweren kann. So wundert es fast nicht, dass die landwirtschaftlichen
Berufsvertretungen (Niedersächsisches Landvolk und Arbeitsgemeinschaft
bäuerliche Landwirtschaft) bei den Veranstaltern erst in letzter Minute ihre
Teilnahme an der Antragskonferenz durchsetzen konnten.
Die UVS I beruhte auf nur
sehr groben Planungsunterlagen, so waren dem Planungsbüro offenbar u.a. die
Vorkommen bedrohter Tiere und Rote-Liste-Arten im Waldgebiet Süsing nicht
bekannt (weshalb der Korridor anschließend erweitert und darum herum geführt
wurde). Die UVS II muss nun über eine Vegetationsperiode laufen, d.h. von
Anfang 2004 bis Juni 2005.
Im Rahmen der Vorplanung
gibt es ferner eine eher bestätigende „Verkehrsuntersuchung“,
die vermutlich Ende Januar / Anfang Februar 2005 präsentiert wird und
die bei weitem nicht die Qualität und den Umfang der VUNO erreichen wird.
Offensichtlich
unter dem Eindruck des A39-Widerstands und seiner Argumente will das
Straßenbauamt nun im April zwei weitere Untersuchungen nachschieben:
- die „raumstrukturelle Erheblichkeitsanalyse“ und
-
einen „landwirtschaftlichen Fachbeitrag“ (dieses Gutachten wird
bearbeitet von den Bezirksstellen der
Landwirtschaftskammer in Braunschweig und Uelzen, es ist noch keine „Betroffenheitsanalyse“).
Die Landwirte sollen durch Veranstaltungen des Landvolks im Februar
beteiligt bzw. angehört werden. Der Schutz- und Klagefond, in dem sich ja
gerade zu diesem Thema schon jetzt viele Landwirte organisiert haben, hat bei
der Landwirtschaftskammer (Herr Goettlicher in Braunschweig und Herr von Haaren
in Uelzen) seinen Anspruch auf Gespräche und Beteiligung angemeldet. Ende
Januar soll ein erstes Gespräch mit dem (erweiterten) Sprecherteam des Fonds
stattfinden. Neben fachlichen
Hinweisen (Flächenverluste durch Autobahn und naturschutzfachlichen
Ausgleichsmaßnahmen, Auswirkungen auf Pacht- und Bodenmärkte, Immobilienpreise,
Zerschneidungen, Umwege, Beregnung, Flurbereinigungen, Kooperationen, usw. ...)
ist die Frage zu diskutieren, ob die Landwirtschaftskammer befugt oder gut
beraten ist, auch eine Bewertung der Korridore vorzunehmen und so quasi eine
Auswahl zu treffen...
Alle
diese Studien sollen dem Straßenbauamt schon als Material für einen Variantenvergleich
dienen, so dass vermutlich im August 2005 ein abschließender Linienentwurf
erfolgt.
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