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Seltene Vogelarten sind Hindernis für neue Straßen und Bahnlinien |
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Quelle: http://www.Moeller-Meinecke.de//?show=fxtK (29.10.04)
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 22. Januar 2004
bestätigt, dass die Lebensräume der vom europäischen Naturschutzrecht
geschützten Vogelarten zum Scheitern einer Verkehrsplanung führen
können. Weist der Planungsraum die Merkmale eines faktischen
europäischen Vogelschutzgebietes auf, ist dies ein abwägungserheblicher
Belang, der zur Versagung der Planfeststellung führen kann.
In dem entschiedenen Fall fehlte diese Schutzqualität im
Trassenbereich. Deshalb hat das Bundesverwaltungsgericht die Klagen
eines Naturschutzvereins und mehrerer anderer Kläger gegen
Planfeststellungsbeschlüsse abgewiesen, die den Bau der BAB 38 in
Südniedersachsen und in Westthüringen (sog. Südharz-Autobahn)
betreffen.
Nach der Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichts weist der dortige
Planungsraum nicht die Merkmale eines faktischen Vogelschutzgebiets
auf. Auch die Regelungen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie stehen dem
Autobahnbau nicht als unüberwindliches ökologisches Hindernis im Wege.
Das Urteil bestätigt trotz der Abweisung der Klagen den hohen Rang
faktsicher europäischer Vogelschutzgebiete in Planungsentscheidungen.
BVerwG 4 A 32.02 und 4 A 4.03 - Urteile vom 22. Januar 2004 |