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Umweltverein Gellersen e. V.
Seltene Vogelarten sind Hindernis für neue Straßen und Bahnlinien PDF Drucken E-Mail
Quelle: http://www.Moeller-Meinecke.de//?show=fxtK (29.10.04)

Image Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 22. Januar 2004 bestätigt, dass die Lebensräume der vom europäischen Naturschutzrecht geschützten Vogelarten zum Scheitern einer Verkehrsplanung führen können. Weist der Planungsraum die Merkmale eines faktischen europäischen Vogelschutzgebietes auf, ist dies ein abwägungserheblicher Belang, der zur Versagung der Planfeststellung führen kann.

In dem entschiedenen Fall fehlte diese Schutzqualität im Trassenbereich. Deshalb hat das Bundesverwaltungsgericht die Klagen eines Naturschutzvereins und mehrerer anderer Kläger gegen Planfeststellungsbeschlüsse abgewiesen, die den Bau der BAB 38 in Südniedersachsen und in Westthüringen (sog. Südharz-Autobahn) betreffen.

Nach der Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichts weist der dortige Planungsraum nicht die Merkmale eines faktischen Vogelschutzgebiets auf. Auch die Regelungen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie stehen dem Autobahnbau nicht als unüberwindliches ökologisches Hindernis im Wege.

Das Urteil bestätigt trotz der Abweisung der Klagen den hohen Rang faktsicher europäischer Vogelschutzgebiete in Planungsentscheidungen.
BVerwG 4 A 32.02 und 4 A 4.03 - Urteile vom 22. Januar 2004
 
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