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13.06.12 - 18:00 Uhr
Umweltverein Gellersen e. V.
Zwei Landwirte und der BUND stoppen seit 20 Jahren den Bau der nordhessischen Autobahn A 49. PDF Drucken E-Mail
Quelle: http://www.Moeller-Meinecke.de//?show=wAlF (29.10.04)

Auf die Verwaltungsklagen unter anderem eines Landwirtes aus Frankenhain und des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, die beide von Rechtsanwalt Matthias Möller- Meinecke vertreten wurden, hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof durch sein Urteil vom 1. November 1994 erstmals die Planung einer hessischen Autobahn aufgehoben; das war das Aus für die nordhessische Autobahn zwischen Schlierbach und Schwalmstadt, dem Heimatort des Rechtsanwalts.

Damit ist eine sehr alte Planung gescheitert, die in den siebziger Jahren konkretisiert wurde und deren gravierende Mängel die Behörden bis heute nicht beseitigen konnten. Folgende Argumente wurden gegen die Planung angeführt:

1. Für den Neubau einer Bundesautobahn fehlt es am Verkehrsbedarf, denn sie wäre eine überflüssige Parallelstraße zu Teilen der gerade sechsstreifig ausgebauten Autobahn zwischen Kassel und Frankfurt. Ohne einen solchen Bedarfsnachweis darf keinem Landwirt zugemutet werden, sein Land für den Straßenbau abzugeben.
2. Als Alternative für eine Entwicklung der Wirtschaftsinfrastruktur in Nord- und Mittelhessen drängt sich der Neubau der wenigen fehlenden Ortsumgehungen im Zuge der Bundesstraßen 3, 254, 454 und 27 auf; diese Alternative ist weit umweltverträglicher und befriedigt das realistische Verkehrsbedürfnis.
3. Der Betrieb der neuen Autobahn verursacht durch den Verkehrslärm langfristig eine Gesundheitsgefährdung für die Anwohner. Gesundheitsgefährdungen durch langandauernde Belastung mit Verkehrslärm werden in der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schon ab einem Maß von 30 dB(A) "am Ohr des Schläfers" anerkannt. Trotz der geplanten bis zu 20 Meter hohen Lärmschutzwälle wird dieser Grenzwert bei dem vom Gericht jedem zubilligten Schlaf bei gelegentlich "gekippt" geöffneten Fenster in den zur Autobahn gewandten Räumen in den angrenzenden Gemeinden und in der Therapieeinrichtung für Schlafstörungen in Hephata bei Treysa voraussichtlich überschritten werden. Verkehrslärm bewirkt einen Dauerstreß und langfristig ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf Erkrankungen. Zudem wird durch den Lärm die Erholungsnutzung der Hausgärten und die für Spaziergänge entwertet werden.
4. Der Bau der Autobahntrasse würde eine schwerwiegende Schädigung des Landschaftsbildes des Schwalmtales und damit eine Verlust eines Stückchens Heimat auch für die Bewohner der Schwalm bewirken.
5. Die Dörfer entlang der Trasse würden durch die Lärmschutzwälle und das Lärmband der Autobahn von ihren Naherholungsbereichen und den Kontakten zu den Nachbardörfern abgeschnitten werden. Insbesondere für die Kinder würde sich der Erlebnisraum halbieren.

Angesichts dieser Nachteile drängt sich die kritische Bewertung der für eine Autobahnplanung angeführten Argumente auf:

• Berufspendler in den Wirtschaftsgroßraum um Marburg würden von dem Zug auf das Auto umsteigen und als Folge wird die Bahn ihr Verkehrsangebot ausdünnen.
• Betriebe im Rhein-Main Gebiet können Arbeitnehmer wegen der verkürzten Fahrzeit aus der Schwalm einstellen, die sich dazu aber dennoch täglich mehr als zwei Stunden Fahrzeit zumuten und wohl längerfristig ihre Familien in das Ballungsgebiet nachholen werden.
• Die Erwartung von neuen Betriebsansiedlungen entlang der Autobahn hat sich ausder Erfahrung in anderen strukturschwachen Gebieten als trügerisch erwiesen.
• Im Straßenneubau werden zunehmend billigere (Leih-) Arbeitskräfte aus Osteuropa eingesetzt, so daß die Bauunternehmer zwar mehr Gewinn machen, die Schwälmer zumindestens langfristig keine zusätzlichen Arbeitsplätze finden werden.
• Müßte dieser Autobahnbau über die Börse finanziert werden, würden die Banker wegen der ungünstigen betriebswirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Rechnung vom Kauf solcher Autobahnaktien abraten. Im Ergebnis wird also die Autobahn von der regionalen Politik und Wirtschaft gefordert und vom Land geplant, weil alle drei sich finanziell wegen der Kostenträgerschaft des Bundes an den Bau- und Betriebskosten nicht beteiligen müssen und für die Nachteile nicht haften müssen.

Politiker kommen und gehen nach jeder Legislaturperiode, die langfristigen Nachteile der Autobahn bleiben aber in Beton gegossen auf Dauer. Die Dörfer der Schwalm sollten aber auch für zukünftige Generationen noch lebenswert und attraktiv sein. Die Kläger haben mit überzeugenden Argumenten und einer klugen Verfahrensstrategie das größte hessische Autobahnprojekt nun schon über zwanzig Jahre verhindert und damit ihrer Heimat, der Gesundheit der nächsten Generationen und Natur und Landschaft einen großen Dienst erwiesen. 
 
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