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Zwei Landwirte und der BUND stoppen seit 20 Jahren den Bau der nordhessischen Autobahn A 49. |
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Quelle: http://www.Moeller-Meinecke.de//?show=wAlF (29.10.04)
Auf die Verwaltungsklagen unter anderem eines Landwirtes aus
Frankenhain und des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, die
beide von Rechtsanwalt Matthias Möller- Meinecke vertreten wurden, hat
der Hessische Verwaltungsgerichtshof durch sein Urteil vom 1. November
1994 erstmals die Planung einer hessischen Autobahn aufgehoben; das war
das Aus für die nordhessische Autobahn zwischen Schlierbach und
Schwalmstadt, dem Heimatort des Rechtsanwalts.
Damit ist eine sehr alte Planung gescheitert, die in den siebziger
Jahren konkretisiert wurde und deren gravierende Mängel die Behörden
bis heute nicht beseitigen konnten. Folgende Argumente wurden gegen die
Planung angeführt:
1. Für den Neubau einer Bundesautobahn fehlt es am Verkehrsbedarf, denn
sie wäre eine überflüssige Parallelstraße zu Teilen der gerade
sechsstreifig ausgebauten Autobahn zwischen Kassel und Frankfurt. Ohne
einen solchen Bedarfsnachweis darf keinem Landwirt zugemutet werden,
sein Land für den Straßenbau abzugeben.
2. Als Alternative für eine Entwicklung der Wirtschaftsinfrastruktur in
Nord- und Mittelhessen drängt sich der Neubau der wenigen fehlenden
Ortsumgehungen im Zuge der Bundesstraßen 3, 254, 454 und 27 auf; diese
Alternative ist weit umweltverträglicher und befriedigt das
realistische Verkehrsbedürfnis.
3. Der Betrieb der neuen Autobahn verursacht durch den Verkehrslärm
langfristig eine Gesundheitsgefährdung für die Anwohner.
Gesundheitsgefährdungen durch langandauernde Belastung mit Verkehrslärm
werden in der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
schon ab einem Maß von 30 dB(A) "am Ohr des Schläfers" anerkannt. Trotz
der geplanten bis zu 20 Meter hohen Lärmschutzwälle wird dieser
Grenzwert bei dem vom Gericht jedem zubilligten Schlaf bei gelegentlich
"gekippt" geöffneten Fenster in den zur Autobahn gewandten Räumen in
den angrenzenden Gemeinden und in der Therapieeinrichtung für
Schlafstörungen in Hephata bei Treysa voraussichtlich überschritten
werden. Verkehrslärm bewirkt einen Dauerstreß und langfristig ein
erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf Erkrankungen. Zudem wird durch den
Lärm die Erholungsnutzung der Hausgärten und die für Spaziergänge
entwertet werden.
4. Der Bau der Autobahntrasse würde eine schwerwiegende Schädigung des
Landschaftsbildes des Schwalmtales und damit eine Verlust eines
Stückchens Heimat auch für die Bewohner der Schwalm bewirken.
5. Die Dörfer entlang der Trasse würden durch die Lärmschutzwälle und
das Lärmband der Autobahn von ihren Naherholungsbereichen und den
Kontakten zu den Nachbardörfern abgeschnitten werden. Insbesondere für
die Kinder würde sich der Erlebnisraum halbieren.
Angesichts dieser Nachteile drängt sich die kritische Bewertung der für eine Autobahnplanung angeführten Argumente auf:
• Berufspendler in den Wirtschaftsgroßraum um Marburg würden von dem
Zug auf das Auto umsteigen und als Folge wird die Bahn ihr
Verkehrsangebot ausdünnen.
• Betriebe im Rhein-Main Gebiet können Arbeitnehmer wegen der
verkürzten Fahrzeit aus der Schwalm einstellen, die sich dazu aber
dennoch täglich mehr als zwei Stunden Fahrzeit zumuten und wohl
längerfristig ihre Familien in das Ballungsgebiet nachholen werden.
• Die Erwartung von neuen Betriebsansiedlungen entlang der Autobahn hat
sich ausder Erfahrung in anderen strukturschwachen Gebieten als
trügerisch erwiesen.
• Im Straßenneubau werden zunehmend billigere (Leih-) Arbeitskräfte aus
Osteuropa eingesetzt, so daß die Bauunternehmer zwar mehr Gewinn
machen, die Schwälmer zumindestens langfristig keine zusätzlichen
Arbeitsplätze finden werden.
• Müßte dieser Autobahnbau über die Börse finanziert werden, würden die
Banker wegen der ungünstigen betriebswirtschaftlichen
Kosten-Nutzen-Rechnung vom Kauf solcher Autobahnaktien abraten. Im
Ergebnis wird also die Autobahn von der regionalen Politik und
Wirtschaft gefordert und vom Land geplant, weil alle drei sich
finanziell wegen der Kostenträgerschaft des Bundes an den Bau- und
Betriebskosten nicht beteiligen müssen und für die Nachteile nicht
haften müssen.
Politiker kommen und gehen nach jeder Legislaturperiode, die
langfristigen Nachteile der Autobahn bleiben aber in Beton gegossen auf
Dauer. Die Dörfer der Schwalm sollten aber auch für zukünftige
Generationen noch lebenswert und attraktiv sein. Die Kläger haben mit
überzeugenden Argumenten und einer klugen Verfahrensstrategie das
größte hessische Autobahnprojekt nun schon über zwanzig Jahre
verhindert und damit ihrer Heimat, der Gesundheit der nächsten
Generationen und Natur und Landschaft einen großen Dienst
erwiesen. |