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A39: Planer müssen viele Hürden nehmen |
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Quelle: http://www.lueneburg.de/index.htm?inhalt_id=46955&baum_id=239
(sp) Lüneburg. Als die Autobahn A 250 Mitte der 90er Jahre eröffnet
wurde, da forderten Politiker und Wirtschaftsvertreter schon, sie müsse
weiter Richtung Süden gebaut werden. In den Jahren darauf
verabschiedeten Räte Resolutionen: Die strukturschwache Region sollte
mit einer Süd-Autobahn besser mit den nationalen und internationalen
Magistralen verbunden, Nordostniedersachsen als Standort attraktiver
werden. Das erklärte erste Ziel: Der Autobahnbau sollte in den
Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden.
Über X- und I- oder Hosenträger-Varianten wurde heiß debattiert. Am
Ende stand die I-Variante im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans im
,,Vordringlichen Bedarf“, also höchste Priorität. I-Variante heißt: Die
A39 und parallel dazu die A14 von der Ostsee Richtung Süden werden
durch eine ausgebaute Bundesstraße in der Mitte miteinander verbunden.
Auch im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Lüneburg 2003
ist die A 39 als wichtigstes überregionales Straßenbauprojekt
ausdrücklich enthalten. Doch seit diese Entscheidung gefallen ist,
wachsen bei den Bürgern im Kreis Lüneburg auch die Bedenken. Der
Widerstand gegen eine Trasse ist mittlerweile unüberhörbar.
Doch wie geht es weiter?
Der neue Bundesverkehrswegeplan, er gilt zehn Jahre, wird erst im Mai
diesen Jahres verabschiedet. Dort muss die Planung aufgenommen werden.
Erst dann wird über eine Finanzierung nachgedacht. Angesichts der
aktuellen Diskussion um den Wegfall der Maut-Einnahmen, mit denen
Autobahnprojekte finanziert werden sollten, kann zurzeit niemand sagen,
welche Chancen die A39 hat.
Bisher laufen erst die Vorplanungen. Die Entscheidung, ob, wann und wo
die A39 gebaut wird, sie liegt nicht in den Händen der Kommunen,
sondern beim Bund.
Bisher war das Straßenbauamt beauftragt, in einem Suchraum konfliktarme
Zonen zu orten. Bei der so genannte Antragskonferenz am Freitag, 20.
Februar, zu der die Bezirksregierung als verantwortliche
Raumordnungsbehörde eingeladen hatte, wurden mit Kommunen, Kammern,
Fachbehörden und anderen Trägern öffentlicher Belange wie
Naturschutzverbänden weitere Untersuchungsinhalte abgestimmt.
Mit den Vorgaben aus der Konferenz beginnt die Zeit der Gutachter. Sie
prüfen die Umweltverträglichkeit, beleuchten Verkehrsaspekte und suchen
mehrere Varianten für den genaueren Linienverlauf der Autobahn. Diese
werden in einem Variantenvergleich bewertet. In das für Mitte 2005
geplante, maximal sechs Monate dauernde Raumordnungsverfahren werden
mehrere Varianten aufgenommen, die öffentlich ausgelegt werden.
Ziel des Raumordnungsverfahrens ist es, eine Vorzugsvariante zu
präsentieren. Sie wird 2006 dem Bundesverkehrsministerium zur
Genehmigung vorgelegt. Gibt das Ministerium grünes Licht, beginnt die
entscheidende Phase, die Planfeststellungsunterlagen werden erarbeitet.
Die Trasse wird in 13 bis 30 Kilometer lange Abschnitte gestückelt für
ein erstes Planfeststellungsverfahren. Dieser Prozess dauert für
einen Teilabschnitt etwa eineinhalb bis zwei Jahre.
Geprüft werden die Pläne von einer Landesbehörde (eigentlich die
Bezirksregierung, aber sie wird bekanntlich aufgelöst). Dann werden die
Unterlagen öffentlich ausgelegt. Privatpersonen, Kommunen und Träger
öffentlicher Belange können, wie auch bei Bebauungsplänen üblich, ihre
Einwände machen. Und jeder muss von der Behörde erwidert und auf einem
Erörterungstermin behandelt werden. Am Ende steht der
Planfeststellungsbeschluss.
Im Verfahren können zum Beispiel Bürger und Kommunen nicht nur Bedenken
vorbringen, sondern auch Klagen einreichen, wenn sie ihre Interessen in
der Planung nicht berücksichtigt sehen. Klagen kann, wer einen Einwand
fristgerecht eingereicht hat. Konkurrierende Bauplanungen,
Landwirtschaft, Lärm- und Naturschutz-Aspekte könnten mögliche
Klagepunkte sein. Grundsätzlich klageberechtigt sind alle Bürger, deren
Eigentum, zum Beispiel ein Grundstück, von der Autobahn betroffen wäre.
Sie dürfen dann auch alle anderen Belange wie Umwelt- und Naturschutz
geltend machen. Alle anderen könnten nur spezielle Aspekte anfechten.
Klageberechtigt sind natürlich, für ihr Gebiet, auch Kommunen. Geklagt
wird jeweils gegen die Planfeststellungsbehörde.
Und am Ende steht die größte Frage: Hat der Bund überhaupt Geld für das Projekt? |