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A39: Planer müssen viele Hürden nehmen PDF Drucken E-Mail
Quelle: http://www.lueneburg.de/index.htm?inhalt_id=46955&baum_id=239

(sp) Lüneburg. Als die Autobahn A 250 Mitte der 90er Jahre eröffnet wurde, da forderten Politiker und Wirtschaftsvertreter schon, sie müsse weiter Richtung Süden gebaut werden. In den Jahren darauf verabschiedeten Räte Resolutionen: Die strukturschwache Region sollte mit einer Süd-Autobahn besser mit den nationalen und internationalen Magistralen verbunden, Nordostniedersachsen als Standort attraktiver werden. Das erklärte erste Ziel: Der Autobahnbau sollte in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden.

Über X- und I- oder Hosenträger-Varianten wurde heiß debattiert. Am Ende stand die I-Variante im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans im ,,Vordringlichen Bedarf“, also höchste Priorität. I-Variante heißt: Die A39 und parallel dazu die A14 von der Ostsee Richtung Süden werden durch eine ausgebaute Bundesstraße in der Mitte miteinander verbunden. Auch im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Lüneburg 2003 ist die A 39 als wichtigstes überregionales Straßenbauprojekt ausdrücklich enthalten. Doch seit diese Entscheidung gefallen ist, wachsen bei den Bürgern im Kreis Lüneburg auch die Bedenken. Der Widerstand gegen eine Trasse ist mittlerweile unüberhörbar.

Doch wie geht es weiter?
Der neue Bundesverkehrswegeplan, er gilt zehn Jahre, wird erst im Mai diesen Jahres verabschiedet. Dort muss die Planung aufgenommen werden. Erst dann wird über eine Finanzierung nachgedacht. Angesichts der aktuellen Diskussion um den Wegfall der Maut-Einnahmen, mit denen Autobahnprojekte finanziert werden sollten, kann zurzeit niemand sagen, welche Chancen die A39 hat.

Bisher laufen erst die Vorplanungen. Die Entscheidung, ob, wann und wo die A39 gebaut wird, sie liegt nicht in den Händen der Kommunen, sondern beim Bund.
Bisher war das Straßenbauamt beauftragt, in einem Suchraum konfliktarme Zonen zu orten. Bei der so genannte Antragskonferenz am Freitag, 20. Februar, zu der die Bezirksregierung als verantwortliche Raumordnungsbehörde eingeladen hatte, wurden mit Kommunen, Kammern, Fachbehörden und anderen Trägern öffentlicher Belange wie Naturschutzverbänden weitere Untersuchungsinhalte abgestimmt.

Mit den Vorgaben aus der Konferenz beginnt die Zeit der Gutachter. Sie prüfen die Umweltverträglichkeit, beleuchten Verkehrsaspekte und suchen mehrere Varianten für den genaueren Linienverlauf der Autobahn. Diese werden in einem Variantenvergleich bewertet. In das für Mitte 2005 geplante, maximal sechs Monate dauernde Raumordnungsverfahren werden mehrere Varianten aufgenommen, die öffentlich ausgelegt werden.

Ziel des Raumordnungsverfahrens ist es, eine Vorzugsvariante zu präsentieren. Sie wird 2006 dem Bundesverkehrsministerium zur Genehmigung vorgelegt. Gibt das Ministerium grünes Licht, beginnt die entscheidende Phase, die Planfeststellungsunterlagen werden erarbeitet. Die Trasse wird in 13 bis 30 Kilometer lange Abschnitte gestückelt für ein erstes Planfeststellungsverfahren. Dieser Prozess dauert  für einen Teilabschnitt etwa eineinhalb bis zwei Jahre.

Geprüft werden die Pläne von einer Landesbehörde (eigentlich die Bezirksregierung, aber sie wird bekanntlich aufgelöst). Dann werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt. Privatpersonen, Kommunen und Träger öffentlicher Belange können, wie auch bei Bebauungsplänen üblich, ihre Einwände machen. Und jeder muss von der Behörde erwidert und auf einem Erörterungstermin behandelt werden. Am Ende steht der Planfeststellungsbeschluss.

Im Verfahren können zum Beispiel Bürger und Kommunen nicht nur Bedenken vorbringen, sondern auch Klagen einreichen, wenn sie ihre Interessen in der Planung nicht berücksichtigt sehen. Klagen kann, wer einen Einwand fristgerecht eingereicht hat. Konkurrierende Bauplanungen, Landwirtschaft, Lärm- und Naturschutz-Aspekte könnten mögliche Klagepunkte sein. Grundsätzlich klageberechtigt sind alle Bürger, deren Eigentum, zum Beispiel ein Grundstück, von der Autobahn betroffen wäre. Sie dürfen dann auch alle anderen Belange wie Umwelt- und Naturschutz geltend machen. Alle anderen könnten nur spezielle Aspekte anfechten. Klageberechtigt sind natürlich, für ihr Gebiet, auch Kommunen. Geklagt wird jeweils gegen die Planfeststellungsbehörde.

Und am Ende steht die größte Frage: Hat der Bund überhaupt Geld für das Projekt?
 
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