Quelle: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/umwelt/235620/ (16.02.04)
Umwelt- und Verkehrsverbände zur Lärmgesetzgebung
Von Andreas Baum
Der entscheidende Punkt, auf den die Verbände hinaus wollen, ist ein
echter Rechtsanspruch auf Schutz vor gesundheitsgefährdendem Lärm. Den
nämlich gibt es zwar zum Beispiel für den Schutz vor Luftverschmutzung
oder vor Krankheiten durch kontaminiertes Wasser. Beim Lärmschutz fehlt
eine solche grundsätzliche Verordnung. Die Verbände sprechen deshalb
von einer historischen Chance, die sich dieses Jahr bietet, durch
die beiden anstehendenden Gesetzes-Reformen. Zunächst aber haben die
Verbände die Aufmerksamkeit genutzt, um einmal klar zu machen, in
welchem Maße unser Leben vom Lärm beeinträchtigt wird. Seit der
Industrialisierung sind nämlich lärmfreie Räume immer seltener
geworden, der Lärmpegel hat sich vervielfacht, wie Wilfried Kühling,
ein Experte des Bundes für Umwelt und Naturschutz, erläutert.
Wenn man sich das mal vor Augen führt, dann war es so, dass zu
Beginn des letzten Jahrhunderts eine Sirene der Feuerwehr ausreichte,
um die Menschen zu warnen, diese Feuerwehrlärmsirenen sind heute 40
Dezibel lauter geworden, um sich in immer lauteren Umgebung durchsetzen
zu können, das heißt, dass eine 10.000fach größere Schallenergie heute
aufgewendet wird, um diese Sirenen durchdringen zu lassen, was das
Gehör als 16 mal lauter empfindet.
Bei einem solch rasanten Anwachsen des Umgebungslärms mit all seinen
Auswirkungen ist es leicht, sich zu verdeutlichen, dass sich der
menschliche Organismus nicht ohne Weiteres auf diese neuen
Umweltbedingungen einstellen kann. Deshalb leiden Menschen, die Lärm
ausgesetzt sind, und die gesundheitlichen Folgen sind teilweise
dramatisch.
Es gibt ein sehr hohes Todesfallrisiko durch Herzinfarkt,
hervorgerufen durch lärmbedingten Bluthochdruck. Das macht einige
Tausend Tote pro Jahr in Deutschland aus. Der Körper reagiert auf
Schlaf- und Kommunikationsstörungen durch Lärm mit Stress, weil das
Fatale am Lärm ist, dass das Ohr nicht abschalten kann und stetig die
Signale von außen empfängt, vor allem auch Nachts, während des Schlafs.
Die Lärmverwaltung dagegen, also die Reaktion der zuständigen Behörden,
auf die Tatsache, dass immer mehr Menschen am Lärm erkranken, gar
sterben, wird als unzureichend bezeichnet, insbesondere werde an der
falschen Stelle angepackt: Es wird immer an den Symptomen gewerkelt,
sagen die Verbände, statt die Ursachen zu bekämpfen. Das heißt im
Klartext: Schallschutzdämme an großen Straßen werden gebaut oder
Anwohner von Flughäfen werden mit Schallschutzfenstern ausgestattet.
Die Lärmquellen dagegen werden kaum eingeschränkt. Es werde nicht die
Ruhe geschützt, sondern der Lärm, so klingt das zugespitzt. Und dagegen
hilft nur ein Rundumschlag, eine Gesetzesinitiative, die, so Wilfried
Kühling vom BUND, an die Wurzel des Übels gehen müsse.
Unsere Forderung lautet daher zunächst sehr grundsätzlich:
Zusammenführen des Lärmschutzes in ein Gesetzbuch zur Lärmvermeidung
und zum Ruheschutz, wobei die Definition rechtliche Verankerung des
Ruheschutzes erstmals bewerkstelligt werden muss. Eine rechtliche
Verankerung des Vermeidungs- und Vorsorgeprinzips, ein einklagbarer
Rechtsanspruch auf Lärmsanierung ab einem Wert von 55 Dezibel des Tags
und 45 Dezibel des Nachts.
55 Dezibel, der genannte Wert, der am Tag noch als erträglich erachtet
wird, entspricht etwa dem Geräuschpegel eines Gespräches in einem Raum.
Das klingt erst mal nicht so dramatisch, man muss sich allerdings
klarmachen, dass hier von dauerhaften Hintergrundgeräuschen gesprochen
wird, und da kann ein solcher Pegel, wenn er ständig herrscht, einigen
Schaden anrichten. Das Gesetzbuch zur Lärmverminderung, das hier
vorgeschlagen wird, soll dazu führen, dass sich Lärm- Opfer endlich
wehren können, was, derzeit noch nicht der Fall ist, wie Dieter Krane
vom Deutschen Arbeitsring für Lärmbekämpfung erläutert.
Da sind die Menschen, die in der Nähe von stark befahrenen Straßen
und Schienenwegen wohnen ohne rechtlichen Schutz dem Lärm ausgesetzt,
ob er gesundheitsschädlich ist, oder nicht.
Konkrete Maßnahmen gegen Lärm gibt es viele, man will endlich Standards
schaffen, die bestimmen, wann Gebiete als lärmbelastet gelten.
Auch soll nicht mehr in unterschiedliche Lärmquellen unterschieden
werden. Nach geltendem Recht ist es zum Beispiel so, dass man sich
gegen Autolärm wehren kann, nicht aber gegen den gleichen Lärmpegel,
wenn er vom Schienenverkehr stammt.
© DeutschlandRadio 2004
Alle Rechte vorbehalten |