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A 39-Aufträge zu früh? PDF Drucken E-Mail
vom 15.12.2007

A 39-Aufträge zu früh?

Gegner monieren rechtswidrige Ausschreibung / Behörde: Normaler Vorgang

mr Uelzen. Sind die ersten Ausschreibungen der Landesbehörde für Straßenbau für die weitere Planung der A-39 rechtswidrig? Das moniert jedenfalls der Dachverband der Bürgerinitiativen gegen das Projekt. Die Behörde hat im September europaweit Planungsleistungen für den Lückenschluss zwischen Lüneburg und Wolfsburg ausgeschrieben. „Lange vor der Linienbestimmung des Bundesverkehrsministeriums, obwohl diese ausdrücklich auch zur Korrektur oder Verwerfung der bisher vorgelegten Landesplanung führen könnte“, so die Autobahngegner.  
„Dann würden auch die vorzeitig erfolgten Ausschreibungen mit all ihren Kosten bei Ausschreibung und bei den anbietenden Planungsbüros hinfällig“, kritisiert Dachverbandssprecherin Annette Niemann, „außerdem werden so die Fristen für Meinungsbildung und Einflussnahme bewusst beschnitten.“ Es gehe nicht an, dass eine Landesbehörde die Rolle des Bundesverkehrsministeriums im Gesamtverfahren zu einer bloßen Lappalie und Formsache herabstufe. Das Straßenbauamt widerspricht: „Das ist ein völlig normales Verfahren“, erklärt Behördensprecherin Heike Haltermann. Mit der Ausschreibung parallel zur Linienbestimmung gehe es vielmehr darum, keine Zeit zu verlieren. Die Arbeiten seien so umfangreich, dass zunächst Grundlagen erstellt werden, und die Feinarbeit erfolge, wenn der Bund -voraussichtlich im Frühsommer 2008- die endgültige Linie festgelegt hat, argumentiert Haltermann.   

Das sehen die A-39-Gegner indes anders. Sie monieren, dass im Raumordnungverfahren die so genannte Null-Variante auf der B 4 nicht einbezogen worden ist, und hoffen, dass dies der Bund nicht durchgehen lässt.

 
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