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BI gegen A 39 richtet Schutz- und Klagefonds ein |
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Quelle: Isernhagener Kreisblatt, 02.11.04
BI gegen A 39 richtet Schutz- und Klagefonds ein
Kreis nimmt Vorhaben verwundert zur Kenntnis: "Autobahnvorhaben steht erst
am Anfang"
Gifhorn. Der Dachverband der Bürgerinitiativen gegen die A 39 möchte
einen Schutz- und Klagefonds gegen die geplante Autobahn zwischen
Wolfsburg und Lüneburg einrichten. Dieser sei nach Meinung des
Dachverbandes notwendig, um eine bestmögliche juristische Begleitung zu
erhalten. Eigentümer von Grund und Boden oder Immobilien innerhalb und
außerhalb der Ortschaften, Landwirte, Gartenbau- oder
Forstbetriebe können dem Fonds beitreten.
Die Kosten des inzelnen Mitglieds würden sich danach richten, welchen
Umfang und welche Dauer der Rechtsstreit haben wird und auf wie vielen
Schultern diese Kosten verteilt werden. Zunächst soll ein einheitlicher
und einmaliger Solidarbeitrag von 200 Euro erhoben werden. "Wir haben
so kalkuliert, dass der Einmalbetrag eigentlich für das gesamte
Verfahren ausreichen sollte. Sind die Beiträge aufgebraucht, könnte
eventuell ein weiterer Beitrag nötig werden", erläutert Jacob Drees vom
Dachverband der BI.
Dem Fonds positiv gegenüber steht Heiko Lehn, Landwirt aus
Tiddische: "Die eigene Rechtschutzversicherung übernimmt keine Klagen
gegen den Bund. Somit ist diese Einrichtung wichtig." Mit der
einmaligen Zahlung von 200 Euro wäre der Tiddischer einverstanden. Von
einer guten Sache spricht auch Landwirt Heinrich Banse aus Radenbeck.
Die Gründungsversammlung am Montag, 15. November, 19.30 Uhr, in der
Stadthalle Uelzen möchte Banse nutzen, um sich ausführlicher zu
informieren. "Auf jedenfall ist der Schutz- und Klagefonds eine
sinnvolle Sache, damit man nicht alleine da steht, wenn man sich wehren
muss. Der Beitrag von 200 Euro ist zwar hoch, aber gute Sachen haben
ihren Preis. Unter dem wird man keinen guten Anwalt bekommen."
"Der Schutz- und Klagefonds ist kein Verein, in den man eintreten
oder austreten müsste. Er wird vielmehr gebildet durch einheitliche
Einzelverträge, durch die sich jeder Teilnehmer zur Zahlung eines
Solidarbeitrags verpflichtet und umgekehrt einen Anspruch auf
solidarische Vertretung erhält", macht Drees deutlich. Falls es nicht
zum Bau der A 39 kommen sollte, werden die gezahlten Beiträge anteilig
an die Teilnehmer zurückgezahlt - eventuell sogar ergänzt, durch
erstrittene Zahlungen, die die Gegenseite für Anwalts- und
Gerichtskosten erstatten müsse.
Mit Verwunderung wird das Vorhaben beim Landkreis zur Kenntnis genommen: "Das
Verfahren zur A 39 steht doch erst am Anfang", so Baudezernent Ekkehard Buthe. |